| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. |
| I. Geltung |
| Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen unseres Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. |
| II. Vertragsabschluß |
| II/1 |
| Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Farben-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die der Erneuerung des Wagenparks dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. |
| II/2 |
| Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung ein bindender und fixer Auftrag. Wir werden das darin liegende Vertragsangebot prompt. bzw. innerhalb von 12 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Leistung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. |
| III.Preise |
| III/1 |
| Die Preise unserer Leistungen verstehen sich immer nur auf das Fahrzeug. In den Preisen beinhaltet sind der Lenker, Treibstoff und eine freiwillige, 3-fache Versicherungsdeckungssumme für den Fall eines Personen-Schadens. Nicht beinhaltet sind Strassen- und Tunnelmauten, Park-Gebühren, sowie Eintritts-Gebühren bei Sehenswürdigkeiten. In den Preisen für die Personenbeförderung ist die 10%-ige Mehrwert-Steuer enthalten. Beim Gütertransport sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Zu den Preisen beim Gütertransport wird eine MWst. von 20% aufgeschlagen. |
| III/2 |
| Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen nach Erbringung der Leistung direkt beim Fahrer. Ausnahme hiervon sind Leistungen an registrierte Kunden. |
| III/3 |
| Die Annahme von Schecks und Kreditkarte erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. |
| III/4 |
| Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank. |
| IV. Schadenersatz |
| IV/1 |
| Die Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. übernimmt keine Schadenersatzansprüche aus Verspätungen bei der Stellzeit der Fahrzeuge, aus welchem Grund immer sie entstehen mögen. |
| IV/2 |
| Die Fahrzeuge der Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. dürfen keineswegs von anderen Personen, außer den Mitarbeitern der Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. gefahren werden. |
| IV/3 |
| Die Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. übernimmt keine Haftung für in den Fahrzeugen zurückgelassene Gegenstände. Fundgegenstände werden vom Fahrer unmittelbar nach der Fahrt im Büro von Jet-Car abgegeben, es wird versucht den Eigentümer auszuforschen und zu benachrichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Fundgegenstand im offiziellen Fundbüro abgegeben. |
| IV/4 |
| Die Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. übernimmt keine Schadensersatzansprüche für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder Raub von igendwelchen Gegenständen, Gepäcksstücken, Koffern, Taschen oder anderen Behältnissen, sofern sie außerhalb des Kofferraums des betreffenden Fahrzeuges gelagert sind. Dies gilt auch für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, die von außen durch ein Fenster sichtbar sind. |
| IV/5 |
| Kommt der Auftraggeber oder dessen Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Dies gilt besonders für nicht zustande gekommene Fahrten. (Sogenannte "NO SHOW`S) |
| IV/6 |
| Bei Stornierung einer vorbestellten Leistung innerhalb des Zeitraumes von 12 Stunden vor Antritt der Fahrt (Stellzeit) muß der volle Betrag der Leistung am Tag der Stellzeit bezahlt werden. Wenn es uns möglich ist, das vorgesehe Fahrzeug im Umfang der stornierten Leistung anders einzusetzen, entfällt die Bezahlung der stornierten Leistung. |
| V.Zahlung |
| V/1 |
| Ist der Geschäftspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen einund/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit,so ist er nicht mehr berechtigt, Leistungen zu bestellen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten.Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Geschäftspartner zu verlangen, den Kreditschutzverband von 1870, dessen Mitglied die Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. ist,zu benachrichtigen und eventuell offene Forderungen einziehen zu lassen. |
| VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung |
| VI/1 |
| Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung und Zahlung der Gerichtsstand der Jet-Car Mietwagen Ges.m.b.H. vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. |
| VI/2 |
| Hat der Vetragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vetragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
| VI/3 |
| Es gilt das Recht der Republik Österreich. |
| VII. Sonstige Vereinbarungen |
| Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Mit Auftragserteilung ist die Kunde mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. |